AGB - Übersicht
§1 - Vertragsumfang und Gültigkeit
1.1 Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Grundlage für den Auftrag ist eine schriftliche Auftragsbestätigung.
§2 - Leistung und Prüfung
2.1 Die Ausarbeitung des Auftrages erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Textdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
2.2 Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung in einem Pflichtenheft, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
2.3 Individuell erstellte Programme bzw. Adaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene, einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 2.1 angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt die Software bzw. Programmadaptierung als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.
2.4 Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
2.5 Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.6 Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
§3 - Preise, Steuern und Gebühren
3.1 Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten für benötigte Kopierschutzmechanismen (zB. Dongle) und Datenträger (z.B. CD-Roms , Floppy Disks, Streamer Tapes, usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Bei allen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
3.3 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten werden unterschiedlich verrechnet – je nach Dienstleistung.
§4 - Liefertermin
4.1 Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung laut Punkt 2 zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.
4.2 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
4.3 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.
§5 - Zahlung
5.1 Falls vom Auftragnehmer keine besonderen Zahlungsvereinbarungen auf der Rechnung vermerkt sind, sind die gelegten Rechnungen inklusive USt. spätestens 14 Tage nach Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
5.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung von Aufträgen durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig zu stellen.
5.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantieansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Zahlungen unabhän-gig von der Bezeichnung bei Zahlung den ältesten offenen Rechnungen zuzuordnen.
§6 - Rücktrittsrecht
6.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
6.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
6.3 Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
6.4 abaton ist auch berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen trotz qualifizierter Mahnung und Nachfristsetzung im Verzug ist, wenn der Auftraggeber gegen eine sonstige wesentliche Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB verstößt, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Ausgleichs-, Konkurs oder Vorverfahren eröffnet wird, oder die Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers entstanden sind und dieser trotz Aufforderung von abaton weder Vorauszahlung leistet noch vor Lieferung oder Weiterführung der Leistung eine taugliche Sicherheit erbringt.
6.5 Ein Rücktritt vonseiten abatons ist auch möglich, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis abaton vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird, oder wenn bei gemietetem Webspace ein überproportionaler Datentransfer verursacht wird bzw. Dienste übermäßig in Anspruch genommen werden.
§7 - Gewährleistung, Wartung, Änderungen
7.1 Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individu-alsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.3 schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
7.2 Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.
7.3 Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Verrechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftragnehmer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
7.4 Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Systemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
7.5 Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.
7.6 Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
7.7 Die bei Beratungen durchgeführten Analysen und damit verbundene Empfehlungen beruhen auf Erfahrungen des Auftragsnehmers, für sie kann keine Erfolgsgarantie übernommen werden.
7.8 Bei Hardware leistet abaton Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware im Zeitpunkt des Übergabe frei von Materi-al- und Herstellungsmängeln sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Hardware erheblich mindern.
7.9 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von abaton kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung auch innerhalb einer vom Kunden schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist endgültig fehl, ist der Kunde innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist berechtigt, entweder Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
7.10 Die Garantie und Gewährleistung entfällt, wenn das Produkt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert, gewartet, repariert, benutzt oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
7.11 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, weil z.B. die durch den Kunden oder Dritte installierte Software schuld an den Fehlfunktionen ist, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Verrechnungssätzen für Einzelaufträge von abaton berechnet.
§8 - Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8.2 Der Auftragnehmer überprüft vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material - Texte, Fotos, Grafiken, etc. - nicht auf seine Herkunft. Es wird vorausgesetzt, dass die Urheberrechtsbestimmungen vom Auftrageber eingehalten werden. Der Auftraggeber ist außerdem voll für die bereitgestellten Inhalte haftbar, im speziellen wenn sie gegen aktuelle Gesetze oder die guten Sitten verstoßen.
8.3 Für Datenverlust und Fehlfunktionen, die nicht durch den Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
8.4 abaton haftet nicht für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von abaton zugänglich sind. abaton haftet dem Auftraggeber nicht für Handlungen anderer Auftraggeber oder Dritter im Netzbereich und übernimmt keinerlei Verantwortung für Schäden, die andere Auftraggeber oder Dritte dem Auftraggeber im Zuge des Netzwerkbetriebes oder durch dessen Ausfall zufügen.
8.5 Webhost-Kunden haben Sorge dafür zu tragen, dass verwendete serverseitige Programme keine Sicherheitsrisiken auf dem Server von abaton darstellen, sowie dass die Rechnerkapazitäten durch fehlerhafte Programmierung nicht überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanziellen Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, sind von dem Kunden an abaton zu erstatten.
§9 - Datenschutz, Geheimhaltung
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
9.2 Für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
9.3 Soweit Daten an abaton übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her. Unsere Server werden regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an abaton zu übermitteln. abaton übernimmt in keiner Weise Garantien für die Daten auf Webservern oder Backups. Regelmäßige Backups obliegen der Sorgfaltspflicht des Kunden. Keine Form von Haftung und Schadenersatz, der sich auf Verlust von Daten bezieht, wird von abaton übernommen. 9.4 Der Kunde erhält zur Pflege seines virtuellen Hosts/Servers einen Benutzernamen und ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern. 9.5 abaton übernimmt kein Gewähr dafür, dass Dritte sich keinen Zugang (via Telnet, FTP oder ähnlichem) zu Daten und Inhalten auf den Webservern verschaffen können. Weiterhin übernimmt abaton keine Gewähr dafür, dass Daten bzw. Inhalte von Dritten nicht kopiert, manipuliert oder in irgendeiner Art und Weise verändert werden können. Es besteht im Schadensfall, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn.
§10 - Loyalität
10.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
10.2 abaton ist berechtigt, Arbeitsergebnisse insoweit zu veröffentlichen und den Kunden als Referenz anzugeben, als dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden preisgegeben werden.
§11 - Besondere Bestimmungen für Domains und Hosting
11.1 abaton ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird abaton diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
11.2 Die Laufzeit von Domains beträgt mindestens den ersten Registrierungszeitraum und wird, sofern nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich bei abaton gekündigt wird, stillschwei-gend um ein Jahr verlängert.
Die Laufzeit von Webhosts bzw. Virtuellen Privaten Servern beträgt zwischen einem Monat und einem Jahr. Der Vertrag wird automatisch um eine weitere Periode verlängert, wenn nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich bei abaton gekündigt wird.
11.3 Wenn das vereinbarte Entgelt für Webspace, nicht rechtzeitig auf dem in der Rechnung angegebenen Konto einlangt, kann abaton den Account bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume.
§12 - Technische Probleme
12.1 Im Fall von technischen Problemen, die nicht von abaton zu vertreten sind, die eine Weiterführung dieses Vertrages nicht ermöglichen, ist abaton berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen. Die für den laufenden Monat erhobenen Kosten werden in diesem Fall dem Kunden erstattet. Es besteht, außer im Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, kein Anspruch auf Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn.
12.2 Wie im Internet üblich, kann auf die veröffentlichten Daten der von abaton angemieteten Server nicht unbedingt immer zugegriffen werden. Dies gilt insbesondere für allgemeine Engpässe in der Netzinfrastruktur, mit denen der abaton-Server nichts zu tun hat. Derartige Ausfälle hat abaton nicht zu vertreten.
12.3 Bei Ausfällen der abaton Server, die länger als eine Woche ununterbrochen andauern, erstattet abaton dem Kunden die anteiligen Speicherplatzkosten zurück.
§13 - Gerichtsstand
Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbe-ziehungen gilt das österreichische Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Graz. Dem Auftragnehmer ist es freigestellt, den Auftragge-ber auch bei einem anderen Gericht zu belangen.
§14 - Schlussbestimmungen
14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
14.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Die Nichteinhaltung wesentlicher Vertragsbestandteile berechtigt die Vertragspartner zur vorzeitigen fristlosen Auflösung des Vertrages.
14.3 Der bestätigte Vertrag und die Allgemeinen Bedin-gungen enthalten sämtliche Vereinbarungen - Nebenabre-den, spätere Vertragsergänzungen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2007
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