Was bedeutet barrierefrei?

"Barrierefreiheit" beschreibt den ungehinderten Zugang zu Informationen im Internet in erster Linie für beeinträchtigte Internetnutzer. Blinde Surfer müssen sich beispielsweise den Text einer Webseite mit einem speziellen Browser vorlesen lassen und sind so auf eine sinnvolle Gliederung der Inhalte und auf aussagekräftige Textbeschreibungen für Bilder angewiesen.


Werden auf einer Seite diverse Inhalte farblich gegliedert bzw. werden Farben mit inhaltlichen Bedeutungen belegt, sind farbenblinde Nutzer von einer kontrastreichen Graustufendarstellung abhängig. Denn nur so bleiben die Farbunterscheidungen für sie sichtbar. BesucherInnen mit ausgeprägter Sehschwäche sind darüber hinaus besonders auf variable Schriftgrößen angewiesen, damit sie die Inhalte auch in sehr großer Schrift lesen können. Missachtet eine Seite diese und andere wichtige Kriterien der Barrierefreiheit, schließt sie Nutzergruppen mit Beeinträchtigungen weitgehend aus.

Gesetzliche Grundlagen

Eine Neuerung im österreichischen E-Government-Gesetz verpflichtet unsere Gemeinden, den eigenen Internetauftritt ab 1. Jänner 2008 für Besucherinnen und Besucher auch barrierefrei anzubieten. Mit dem abaton Gemeindeserver Barrierefrei können Sie dieser Gesetzesneuerung bereits jetzt, ohne großen Stress und vor allem kostengünstig, entsprechen.


Der abaton Gemeindeserver Barrierefrei ist Ihr Weg zur individuell und professionell gestalteten Homepage. Das System erfüllt zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Standards (WAI Richtlinien Level "A", und XHTML) bereits jetzt die höchste Stufe der Barrierefreiheit (WAI  Level "AAA"), die erst in einigen Jahren vorgeschrieben sein wird.

Vorteile der Barrierefreiheit

  • Erhöhung der Reichweite
  • Optimierte Auffindbarkeit für Suchmaschinen
  • Kürzere Ladezeiten
  • Komfortable Bedienbarkeit
  • Einfachere Wartung
  • Kompatibel mit zukünftigen Browsertechnologien

Links

Österreichische Links


Internationale Links


Interne Links


Downloads

Leitlinien zur Gestaltung von barrierefreien Websites 122 KB
      Herausgegeben vom Bundeministerium für soziale Sicherheit & Generationen www.bmsg.gv.at


E-Government Handbuch 1.963 KB
      Herausgegeben vom deutschen Bundesamt für Sicherheit in der IT www.bsi.bund.de

Paragraph

eGovernment Gesetz
§ 1 Abs. 3

"Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internet- auftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden."


Download: eGovernment Gesetz

Bobby

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